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   VG Augsburg, 18.05.2020 - Au 9 E 20.806   

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https://dejure.org/2020,15750
VG Augsburg, 18.05.2020 - Au 9 E 20.806 (https://dejure.org/2020,15750)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18.05.2020 - Au 9 E 20.806 (https://dejure.org/2020,15750)
VG Augsburg, Entscheidung vom 18. Mai 2020 - Au 9 E 20.806 (https://dejure.org/2020,15750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 123; 4. BayIfSMV § 9 Abs. 1, § 11; GG Art. 12
    Wiedereröffnung eines im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geschlossenen Fitnessclubs

  • rewis.io

    Durchführung von EMS-Trainings in Fitnessstudios zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VG München, 11.05.2020 - M 26 E 20.1850

    Eingeschränkte Nutzung von sog. EMS-Studios in Bayern zulässig

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2020 - Au 9 E 20.806
    Mit Schriftsatz vom 13. Mai 2020 wurde der weiterhin hilfsweise gestellte Antrag, im Fall der Ablehnung der unter Nr. 1 und Nr. 2 gestellten Anträge das Verfahren an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zu verweisen und neben dem Beschwerdeverfahren dort im Rahmen der einstweiligen Anordnung nach § 46 Abs. 5 (richtig: § 47 Abs. 6) VwGO festzustellen, dass § 11 der 4. BayIfSMV vom 5. Mai 2020 unverhältnismäßig ist und die Öffnung des Fitnessclubs bis zur rechtsverbindlichen Entscheidung in der Hauptsache unter der Auflage der Einhaltung des Schutz- und Betriebskonzepts gemäß Anlage 1 zu gestatten, zurückgenommen und auf die Begründung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts München (Az. M 26 E 20.1850) verwiesen.

    Diese Art des Muskeltrainings unterscheidet sich wesentlich mit dem in einem Fitnessstudio herkömmlicherweise durchgeführten Training (vgl. VG München, B.v. 11.5.2020 - M 26 E 20.1850).

  • BVerfG, 31.10.2016 - 1 BvR 871/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2020 - Au 9 E 20.806
    Andernfalls könnten die Gerichte der rechtspolitischen Entscheidung des demokratisch legitimierten Normgebers vorgreifen oder diese unterlaufen (vgl. BVerfG, B.v. 31.10.2016 - 1 BvR 871/13 - juris Rn. 34).
  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2020 - Au 9 E 20.806
    Auch wenn derzeit die Ansteckungsrate sinkt, handelt es sich nach den im Internet abrufbaren aktuellen Situationsberichten des RKI, dessen Einschätzungen nach § 4 IfSG im Bereich des Infektionsschutzes besonderes Gewicht zukommt (BayVerfGH, E.v. 26.3.2020 - Vf. 6-VII-20 - NVwZ 2020, 624 Rn. 16), weiterhin um eine sehr dynamische und ernst zu nehmende Situation.
  • VGH Bayern, 05.05.2020 - 20 NE 20.926

    Corona - Keine Außervollzugsetzung der Maskenpflicht

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2020 - Au 9 E 20.806
    aa) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat bereits in mehreren Entscheidungen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes zu den im Wesentlichen inhaltsgleichen Vorgängerverordnungen entschieden, dass diese formell wirksam sind und in § 32 Satz 1 i.V.m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG grundsätzlich eine wirksame Rechtsgrundlage finden (vgl. BayVGH, B.v. 5.5.2020 - 20 NE 20.926 - Rn. 18 m.w.N).
  • VerfGH Bayern, 15.04.1994 - 6-VII-92

    Überprüfung der Bestimmungen zur Begrenzung des Sarghöchstgewichts und der

    Auszug aus VG Augsburg, 18.05.2020 - Au 9 E 20.806
    Das Gericht kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Verordnungsgebers setzen (BayVerfGH, U.v. 15.4.1994 - Vf. 6-VII-92 - juris).
  • VG Hamburg, 08.09.2020 - 19 K 1761/20

    Corona-Krise; Betriebsschließungen von Fitness- und Sportstudios in Hamburg;

    Das Gericht kann nicht seine eigenen Wertungen und Einschätzungen an die Stelle derjenigen des Verordnungsgebers setzen (VG Augsburg, Beschl. v. 18.5.2020, Au 9 E 20.806, juris Rn. 38).
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